Themenbereich: Schreibtisch & Arbeitshöhe
Für Schreibtisch-Maße am Bildschirmarbeitsplatz gibt die Arbeitsstättenregel ASR A6 eine Arbeitsfläche von mindestens 160 cm Breite und 80 cm Tiefe vor. Mit nur einem Bildschirm, wenig Arbeitsmitteln und wenig Schriftgut darf die Breite auf 120 cm sinken. Unter dem Tisch muss der Beinraum mindestens 85 cm breit sein, davor eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m² liegen. Die ASR A6 gilt für Arbeitsstätten und eingerichtete Telearbeitsplätze; am privaten Schreibtisch ohne eingerichteten Telearbeitsplatz sind ihre Werte eine Orientierung.
Zuhause gerechnet: Mit einem Monitor auf Standfuß (bis 25 cm tief) schafft ein 80 cm tiefer Tisch rund 63 bis 67 cm Sehabstand, ein 70 cm tiefer rund 51 bis 54 cm. Ein 60 cm tiefer schafft nur rund 40 bis 42 cm, unter dem Mindestabstand der ASR A6 von 50 cm, außer du sitzt weiter zurück. Zwei 27-Zöller allein belegen rund 120 cm Breite (Rechenbeispiele der Redaktion).
Willst du einen höhenverstellbaren Schreibtisch auswählen , legst du hier zuerst die Plattengröße fest: Tiefe nach Sehabstand und Monitor, Breite nach dem, was auf dem Tisch steht, dazu Beinraum und Platz davor.
Alle Quellen haben wir am 5. Oktober 2026 abgerufen. Werte mit dem Zusatz „Rechenbeispiel der Redaktion“ rechnen wir aus diesen Quellen selbst aus; gemessen haben wir nichts.
Tabelle 1: Schreibtisch-Maße nach deutschen Arbeitsschutzregeln. Stand: 5. Oktober 2026.
| Maß | Wert | Art des Werts | Quelle |
|---|---|---|---|
| Arbeitsfläche für Büroarbeit am Bildschirm | mind. 160 × 80 cm | Mindestmaß („muss“) | ASR A6, 6.3.10 |
| Ergonomische Empfehlung Arbeitsfläche | 180 cm breit, 90 oder 100 cm tief | Empfehlung | DGUV 215-410, Tabelle 10 |
| Arbeitsfläche mit nur einem Bildschirm, wenig Arbeitsmitteln und Schriftgut | Breite mind. 120 cm, Tiefe mind. 80 cm | Ausnahme („darf“) | ASR A6, 6.3.10 |
| Tischkombination, etwa über Eck | mind. 1,28 m², nirgends unter 80 cm tief | Mindestmaß | DGUV 215-410, 7.3.1 |
| Beinraumbreite im Sitzen | mind. 85 cm, empfohlen ab 120 cm | Mindestmaß und Empfehlung | ASR A6, 6.3.9; DGUV 215-410, 7.3.1 |
| Platz zwischen Tischkante und Tastatur | 10–15 cm | „vorzusehen“ | DGUV 215-410, 7.3.1 |
| Freie Bewegungsfläche vor dem Tisch | mind. 1,50 m², je mind. 1,00 m breit und tief | Mindestmaß („muss“) | ASR A6, 6.3.9; ASR A1.2, 5.1 |
| Tischhöhe | fest: 72–76 cm im Sitzen, 103–107 cm im Stehen; verstellbar für Sitzen und Stehen: 65–125 cm | Mindestanforderung | DGUV 215-410, Tabelle 10 |
Quellen: ASR A6 (Juli 2024), DGUV Information 215-410 (Juli 2019), ASR A1.2.
Welche Tiefe sollte ein Schreibtisch haben?
Für Büroarbeit am Bildschirm mindestens 80 cm, sagt die ASR A6, auch bei der schmalen 120-cm-Variante. Als ergonomische Empfehlung nennt die DGUV Information 215-410 in Tabelle 10 eine Tiefe von 90 oder 100 cm. Ob 80 cm für dich reichen, hängt laut DGUV von den „erforderlichen Sehabständen, der Hand-/Armauflage, den Bautiefen der eingesetzten Geräte sowie dem Bein- und Fußraum“ ab. Den größten Hebel haben Sehabstand und Monitorfuß. Welcher Sehabstand zu deinem Bildschirm passt, steht im Ratgeber Monitorabstand nach Bildschirmgröße.
Tabelle 2: Welcher Sehabstand auf welche Plattentiefe passt (Rechenbeispiel der Redaktion, Stand 5. Oktober 2026).
| Plattentiefe | Reicht für Sehabstand bis | Mindestabstand* erreicht für |
|---|---|---|
| 60 cm | 40–42 cm | keinen Monitor: unter den 50 cm der ASR A6 |
| 70 cm | 51–54 cm | 22 bis 32 Zoll (16:9) |
| 80 cm | 63–67 cm | bis 34 Zoll Ultrawide |
| 90 cm | 75–79 cm | bis 38 Zoll Ultrawide |
Annahmen: Gerätetiefe mit Standfuß bis 25 cm laut Datenblatt (Eizo FlexScan EV2740X, 27 Zoll; größere Monitore angenommen), Blick 30° bis 35° nach unten (ASR A6, 6.3.2), Augen über der Tischkante. Werte bei 30° und 35°, abgerundet. *Laut Monitorabstand-Ratgeber, ab 32 Zoll Ableitung der Redaktion.
So ist gerechnet
1. **Rechenweg:** Sehabstand bis = (Plattentiefe − 25 cm) ÷ cos α. Der Sehabstand liegt auf der Blicklinie zur Bildmitte; die ASR A6 (6.3.2) sieht diese Blicklinie „ca. 30° bis 35°“ nach unten geneigt vor. cos 30° = 0,866, cos 35° = 0,819. 2. **Zeilen, beide Enden:** 60 cm: 35 ÷ 0,866 = 40,41 und 35 ÷ 0,819 = 42,73. 70 cm: 45 ÷ 0,866 = 51,96 und 45 ÷ 0,819 = 54,93. 80 cm: 55 ÷ 0,866 = 63,51 und 55 ÷ 0,819 = 67,14. 90 cm: 65 ÷ 0,866 = 75,06 und 65 ÷ 0,819 = 79,35. Auf volle Zentimeter abgerundet. 3. **Gerät mit Fuß:** 25,0 cm ist die obere Angabe im Datenblatt des Eizo FlexScan EV2740X (27 Zoll, Tiefe mit Standfuß 242 bis 250 mm). Mit 24,2 cm lägen alle Werte knapp 1 cm höher. Annahme: Die Bildfläche steht vorn bündig mit dem Fuß; bei jeder Neigung liegt sie weiter hinten, die Rechnung ist also ungünstig. 4. **Monitorspalte:** Untergrenzen aus dem Ratgeber Monitorabstand: 22 bis 27 Zoll 50 cm (ASR A6, 6.3.1), 32 Zoll 51 cm, 34 Zoll mit 3440 × 1440 Pixeln 57 cm, 38 Zoll mit 3840 × 1600 Pixeln 64 cm (ab 32 Zoll: ganze Bildbreite im Blickfeld, Ableitung der Redaktion). Verglichen wird der kleinere Wert bei 30°: 70 cm → 51,96 ≥ 51; 80 cm → 63,51 ≥ 57, den 38-Zöller (64 cm) erreicht 80 cm nur bei 35° (67,14); 90 cm → 75,06 ≥ 64. 5. **Gegenrichtung:** Tischtiefe = Sehabstand × 0,866 + 25 cm, aufgerundet. 50 cm (ASR A6, 6.3.1) → 43,30 + 25 = 68,30 → 69 cm. 65 cm, obere Grenze der „bewährten“ 500 bis 650 mm laut [BG BAU](https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/ergonomisches-arbeiten/buero-und-bildschirmarbeitsplaetze/idealer-bildschirmarbeitsplatz) → 56,29 + 25 = 81,29 → 82 cm. 80 cm, laut DGUV 215-410 bis 800 mm bei großen oder mehreren Bildschirmen und passender Zeichengröße → 69,28 + 25 = 94,28 → 95 cm. Mit 0,819 (35°): 66, 79 und 91 cm. 6. **Sitzposition:** Gerechnet ist, als lägen deine Augen senkrecht über der Tischvorderkante. Sitzt du weiter zurück, sinkt die nötige Tiefe um genau diese Strecke.Faustregel: Nötige Tischtiefe ≈ 0,87 × Sehabstand + Tiefe des Monitorfußes, bei 30° Blicksenkung (bei 35°: 0,82). Der Weg über die Platte ist kürzer als der Sehabstand, weil dein Blick schräg nach unten geht. Ungünstig ist die Rechnung, weil sie deine Augen genau über die Tischkante setzt und die Bildfläche vorn bündig an den Fuß; sitzt du 10 cm weiter zurück, brauchst du 10 cm weniger Tiefe.
Reicht die Tiefe nicht, hast du drei Wege: eine tiefere Platte, einen Platz weiter hinten oder weniger Gerätetiefe. Ein Monitorarm spart Tiefe: Ohne Standfuß ist derselbe Monitor laut Datenblatt 6,1 cm tief; wie weit er dann zur Wand rückt, hängt vom Arm ab.
Reicht ein 60 cm tiefer Schreibtisch?
Für einen Bildschirmarbeitsplatz im Betrieb nicht, die Arbeitsschutzregeln setzen die Untergrenze bei 80 cm. Zuhause kann es aufgehen, wenn du nachrechnest: 60 cm minus 25 cm Monitor mit Fuß lassen 35 cm, das sind bei 30° Blicksenkung rund 40 cm Sehabstand. Für die 50 cm der ASR A6 müssten deine Augen rund 6 bis 8 cm hinter der Tischkante liegen (Rechenbeispiel der Redaktion für 35° und 30°).
Wie breit sollte ein Schreibtisch sein?
So breit, dass alles nebeneinander Platz hat, was du gleichzeitig nutzt. Die ASR A6 setzt 160 cm an und lässt 120 cm nur zu, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: ein Bildschirm, geringer Arbeitsmittelbedarf, wenig Schriftgut. Die DGUV 215-410 nennt als weitere Bedingung, dass keine wechselnden Tätigkeiten anfallen, und als ergonomische Empfehlung 180 cm.
Tabelle 3: Breite nach Setup, Bildflächen ohne Rahmen (Rechenbeispiel der Redaktion). Stand: 5. Oktober 2026.
| Was auf dem Tisch steht | Geräte allein belegen | Auf 140 cm bleiben | ASR A6 im Betrieb |
|---|---|---|---|
| Ein 27-Zoll-Monitor (16:9) | 59,8 cm | 80,2 cm | 120 cm (Ausnahme) |
| Ein 34-Zoll-Ultrawide (3440 × 1440 Pixel) | 79,7 cm | 60,3 cm | 120 cm (Ausnahme) |
| Zwei 24-Zoll-Monitore (16:9) | 106,3 cm | 33,7 cm | 160 cm |
| Zwei 27-Zoll-Monitore (16:9) | 119,5 cm | 20,5 cm | 160 cm |
Ultrawide-Breite aus dem Pixelverhältnis. Ausnahme nach ASR A6, 6.3.10: ein Bildschirm, wenig Arbeitsmittel und Schriftgut.
So ist gerechnet
1. **16:9:** Bildbreite = Diagonale × 2,54 cm × 0,8716 (16 ÷ √(16² + 9²)). 24 Zoll: 60,96 × 0,8716 = 53,13 cm, zwei Bildflächen 106,26 cm. 27 Zoll: 68,58 × 0,8716 = 59,77 cm, zwei Bildflächen 119,55 cm. 2. **34 Zoll, 3440 × 1440 Pixel:** Breitenanteil 3440 ÷ √(3440² + 1440²) = 0,9224; 86,36 × 0,9224 = 79,66 cm. Gleicher Wert wie im Ratgeber Monitorabstand (79,7 cm). 3. **Rest auf 140 cm:** 140 − 59,77 = 80,23; 140 − 79,66 = 60,34; 140 − 106,26 = 33,74; 140 − 119,55 = 20,45 cm, jeweils auf eine Nachkommastelle gerundet. 4. **Gehäuse statt Bildfläche:** Der Eizo FlexScan EV2740X ist laut Datenblatt 612 mm breit, 1,4 cm mehr als seine Bildfläche. Zwei Geräte: 122,4 cm; auf 140 cm bleiben 17,6 cm, auf 160 cm 37,6 cm. 5. **Zwei Personen:** je Arbeitsplatz 160 × 80 cm nach ASR A6: nebeneinander 2 × 160 = 320 cm; gegenüber 2 × 80 = 160 cm Tiefe; mit der Ausnahme für einen Bildschirm 2 × 120 = 240 cm.Zwischen 120 und 160 cm liegt 140 cm: Darauf passen zwei 27-Zöller, mit Gehäuse belegen zwei Eizo EV2740X laut Datenblatt 122,4 cm, daneben bleiben 17,6 cm. Für einen Arbeitsplatz im Betrieb verlangt die ASR A6 bei zwei Bildschirmen trotzdem 160 cm, auch wenn einer davon der Laptop ist. Prüf beim Gestell den Abstand zwischen Füßen oder Wangen: Der Beinraum muss mindestens 85 cm breit sein, empfohlen sind 120 cm und mehr. Welches Gestell für deine Platte passt, klärt der Gestell-Ratgeber. Ist der Raum knapp, hilft die Stellprobe aus dem Ratgeber zur Tischgröße im kleinen Homeoffice.
Wie breit ist der Schreibtisch für 2 Personen?
Nebeneinander 320 cm bei 80 cm Tiefe, wenn beide nach ASR A6 je 160 × 80 cm bekommen; gegenüber 160 cm breit und 160 cm tief (Rechenbeispiel der Redaktion). Arbeiten beide mit nur einem Bildschirm und wenig Papier, ergeben die Ausnahmewerte 2 × 120 = 240 cm. Vor jedem der beiden Plätze muss die Bewegungsfläche aus Tabelle 1 frei bleiben.
Ist eine Schreibtischbreite von 60 cm ausreichend?
Für Bildschirmarbeit nicht. Unter einer 60 cm breiten Platte haben die 85 cm Beinraumbreite, die ASR A6 und DGUV im Sitzen verlangen, keinen Platz. Auch die Mindestfläche, die die ASR A6 für Bildschirmarbeit außerhalb von Büroarbeit bei geringem Arbeitsmittelbedarf zulässt, misst 80 × 80 cm. Als Ablage oder für kurze Arbeiten am Laptop kann ein schmaler Tisch zuhause trotzdem dienen. Zu 60 cm Tiefe steht die Antwort weiter oben.
Wie viel Platz braucht der Schreibtisch im Raum?
Vor der Arbeitsfläche muss laut ASR A6 (6.3.9) „für wechselnde Arbeitshaltungen und Ausgleichsbewegungen“ eine freie Fläche von mindestens 1,50 m² liegen, mindestens 1,00 m breit und tief. Die ASR A1.2 nennt dieselben Werte (Abschnitt 5.1). Für dein Zimmer heißt das (Rechenbeispiel der Redaktion):
- Von der Wand bis zum Ende der freien Fläche: 80 + 100 = 180 cm.
- Vor einem 160 cm breiten Tisch ergeben 1,00 m Tiefe 1,60 m², das genügt.
- Vor einem 120 cm breiten Tisch sind es 1,20 m²; für 1,50 m² muss die Fläche dort 1,25 m tief oder 1,50 m breit sein.
Unter dem Tisch empfiehlt die ASR A6 einen freien Beinraum, der „unter der gesamten genutzten Arbeitsfläche zur Verfügung steht“. Ein Rollcontainer darunter kostet Beinraumbreite; rechne ihn gegen die 85 cm. Für Büroräume im Betrieb nennt die ASR A1.2 als Richtwert 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz im Zellenbüro, einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen.
Welche Höhe gehört zu den Schreibtisch-Maßen?
Die Höhe stellst du ein, über die Plattengröße entscheidet sie nicht. Die Höhenwerte der DGUV aus Tabelle 1 ordnet der Ratgeber Schreibtischhöhe richtig einstellen ein; deine persönliche Höhe rechnet der Höhen-Rechner für Tisch und Stuhl aus.
Gelten diese Maße auch im Homeoffice?
Das hängt davon ab, welche Art Heimarbeitsplatz du hast.
- Telearbeitsplatz: Ihn hat der Arbeitgeber „fest eingerichtet“, Wochenarbeitszeit und Dauer festgelegt, die Bedingungen vertraglich vereinbart und Mobiliar sowie Arbeitsmittel bereitgestellt und installiert (ArbStättV § 2 Abs. 7). Den Tisch stellt hier also der Arbeitgeber, und die ASR A6 nennt Telearbeitsplätze ausdrücklich in ihrem Anwendungsbereich. Welche Teile der Verordnung dort gelten, regelt § 1 Abs. 4.
- Mobiles Arbeiten: „Für das mobile Arbeiten gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht“, schreibt die Berufsgenossenschaft VBG. Am eigenen Schreibtisch sind die Maße dann eine Messlatte, keine Pflicht.
Auch im Betrieb sind 160 × 80 cm nicht starr. Laut KomNet NRW beurteilt der Arbeitgeber die Schreibtischgröße in der Gefährdungsbeurteilung; wählt er eine andere Lösung, muss er „die gleiche Sicherheit gewährleisten und die Abweichungen hinreichend begründen“ (Stand 2. Dezember 2025).
In Österreich und der Schweiz: Die österreichische Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) verlangt in § 4 eine „ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche“, deren Größe „den Maßen der verwendeten Arbeitsmittel entsprechen“ muss, und vor der Tastatur genug Tiefe zum Auflegen der Hände; eine Zentimeterzahl steht dort nicht. Die Tischnorm erscheint in Österreich als ÖNORM EN 527-1 (Ausgabe 1. Januar 2015). In der Schweiz nennt die Wegleitung des SECO zu Artikel 24 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Stand Dezember 2022) für Arbeitsplätze im Betrieb als „Beispiel Bildschirmarbeit: Mindesttiefe 80 cm, Mindestbreite 120 cm“. Als Mindestanforderung an den Beinraum bei sitzender Arbeit nennt sie 58 cm Breite, 70 cm Tiefe und 66 cm Höhe, für Körpergrößen unter 185 cm. Für wechselweises Sitzen und Stehen nennt sie eine zwischen 62 und 125 cm verstellbare Tischfläche oder, ebenfalls als gute Lösung, einen Sitztisch mit separatem Stehpult.
Fazit und Grenzen
Plane mit 160 × 80 cm, sobald du mehr als einen Bildschirm, viel Papier oder wechselnde Aufgaben hast; 120 cm Breite reichen im Betrieb nur für ein schlankes Setup mit einem Bildschirm. Bei der Tiefe sind 80 cm die Untergrenze im Betrieb, die DGUV empfiehlt 90 oder 100 cm. Mit einem Monitor auf Standfuß (bis 25 cm tief) reichen 80 cm rechnerisch für rund 63 bis 67 cm Sehabstand, 70 cm für rund 51 bis 54 cm, gerechnet mit den Augen über der Tischkante.
- Tabelle 1 nennt überwiegend Untergrenzen; die Empfehlung der DGUV ist als solche markiert.
- Tabelle 2 rechnet mit einem einzigen Datenblatt (27 Zoll), der Blicksenkung nach ASR A6 und sonst ungünstigen Annahmen; ab 32 Zoll ist die Fußtiefe angenommen. Dein Gerät und deine Sitzposition verschieben das Ergebnis.
- Tabelle 3 nennt Bildflächen; Rahmen kommen hinzu.
- Für die Tiefe des Beinraums verweist die ASR A6 auf eine Abbildung; deutsche Zahlen dazu nennen wir nicht.
Häufige Fragen
Wie groß ist ein normaler Schreibtisch?
Den Maßstab liefert die DGUV Information 215-410 mit dem Begriff „ausreichend groß“: Eine Arbeitsfläche ist das, „wenn ihre Maße mindestens 1600 mm x 800 mm (Breite x Tiefe) betragen“. Für Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb ist 160 × 80 cm damit der Bezugswert. Zuhause kannst du kleiner planen: Mit einem Monitor auf Standfuß (bis 25 cm tief) reichen rechnerisch 70 cm Tiefe für die 50 cm Mindestabstand der ASR A6, 60 cm nicht.
Welche Maße braucht ein Eckschreibtisch?
Für Tischkombinationen, also auch Eckschreibtische, nennt die DGUV 215-410 eine Gesamtfläche von mindestens 1,28 m², die an keiner Stelle weniger als 80 cm tief sein darf. Die Werte gelten für Arbeitsplätze im Betrieb; zuhause sind sie eine Orientierung, sofern kein Telearbeitsplatz eingerichtet ist.
Normen und Quellen
Die Maße von Büro-Arbeitstischen beschreibt die DIN EN 527-1 (Ausgabe August 2011). Laut Kurzbeschreibung bei DIN Media beruhen ihre Maße auf Körpergrößen von 149,3 bis 191,3 cm, vom 5. Perzentil der Frauen bis zum 95. Perzentil der Männer. Die Norm ist kostenpflichtig; wir haben sie nicht eingesehen, keine Zahl in diesem Artikel stammt aus ihr.
Alle Quellen abgerufen am 5. Oktober 2026:
- ASR A6 „Bildschirmarbeit“ (Ausgabe Juli 2024, GMBl Nr. 24 vom 1. Juli 2024, S. 470), Abschnitte 6.3.1 bis 6.3.10, BGN-Vorschriftenportal: https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/asr_a6/6.htm
- ASR A6, Abschnitt 2 Anwendungsbereich: https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/tr/asr_a6/2.htm
- DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“, Ausgabe Juli 2019, Abschnitt 7.3.1 Arbeitstisch/Arbeitsfläche mit Tabelle 10 „Arbeitsflächenmaße“ (Online-Fassung BG BAU Medien; im BGN-Portal als 8.3.1 nummeriert): https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/dguv/215_410/7_3_1.htm
- ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“, Ausgabe September 2013, zuletzt geändert GMBl Nr. 9-11 vom 18. März 2022, Abschnitt 5: https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/tr/asr_a1_2/5.htm
- Arbeitsstättenverordnung § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__1.html
- Arbeitsstättenverordnung § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html
- BG BAU, Idealer Bildschirmarbeitsplatz (ohne Datum): https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/ergonomisches-arbeiten/buero-und-bildschirmarbeitsplaetze/idealer-bildschirmarbeitsplatz
- KomNet NRW, Dialog 24456 (Stand 02.12.2025): https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/24456
- VBG, Mobiles Arbeiten (ohne Datum): https://www.vbg.de/cms/vv-praxisbox/mobiles-arbeiten
- Eizo, FlexScan EV2740X, technische Daten: https://www.eizo.eu/flexscan/ev2740x/technicaldata
- DIN Media, DIN EN 527-1:2011-08: https://www.dinmedia.de/en/standard/din-en-527-1/136439467
- Österreich, Bildschirmarbeitsverordnung (RIS, Fassung vom 05.10.2026): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009121
- Österreich, DIN Media, ÖNORM EN 527-1:2015-01-01: https://www.dinmedia.de/de/norm/oenorm-en-527-1/228848412
- Schweiz, SECO, Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 24 „Besondere Anforderungen“ (Stand Dezember 2022), PDF-Seiten 4 und 9: https://www.seco.admin.ch/dam/de/sd-web/tYqnH0A9tCry/ArGV3-Artikel-24-SECO-AB-2022-DE.pdf